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Kein Abbau des Natur- und Kulturerbeschutzes!

Der am 9. September 2022 von der UREK-S publizierte Entwurf des Mantelerlasses zur Änderung des Energiegesetzes (EnG) und des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) «Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» sieht einen massiven Eingriff in den Prozess der Interessensabwägung vor: Vorhaben zur Förderung neuer Energien und zur Verbesserung der Energiesicherheit sollen stets Vorrang vor anderen Schutzinteressen haben. Dies bedeutet, dass der Naturschutz und der Schutz des Kulturerbes massiv unter Druck geraten. Die Kulturerbeorganisationen, darunter AS, sind über diese Entwicklung äusserst besorgt und rufen die Ständerätinnen und Ständeräte im Hinblick auf die kommenden parlamentarischen Beratungen zu Bedacht und zur Sicherung des Schutzes des Kulturerbes auf. 

Durch Teilnahme an der „Klimaoffensive Baukultur“ setzt sich AS bereits für eine konstruktive Verbindung der Ziele der Energiewende und des Kulturerbeschutzes ein. Statt des derzeitigen Konfrontationskurses fordert AS eine Zusammenarbeit mit allen Akteuren für innovative Lösungen in der Energiekrise.

Medienmitteilung des Bundes

Medienmitteilung des Schweizer Heimatschutzes

Artikel in: «Der Bund», 9.9.22