FAQ – Häufig gestellte Fragen

Ich habe etwas gefunden (beim Spazieren, in meinem Garten, beim Umbauen…) und möchte es archäologisch bestimmen lassen/wissen, ob es archäologisch von Bedeutung ist. Wo soll ich mich melden?

Melden Sie sich bei der amtlichen Meldestelle für Bodenfunde Ihres Kantons bzw. des Kantons des Fundortes. Für Funde im Ausland: Beachten Sie, dass das Importieren und Exportieren von Kulturgütern illegal ist.

Ich möchte an einer Ausgrabung als Freiwillige*r teilnehmen. Wohin kann ich mich wenden?

Archäologie Schweiz führt keine Grabungen durch. Manchmal gibt es die Möglichkeit, bei einer Ausgrabung mitzuhelfen: Melden Sie sich bei den kantonalen Stellen für Archäologie.

Ich suche Arbeit in der Archäologie. Kann AS mich anstellen?

Wir führen eine Stellenbörse zu Ausschreibungen im Bereich der Archäologie.

Ich forsche/schreibe eine Arbeit über Archäologie. Wo kann ich mich zu meinem Thema informieren?

Unsere Bibliothek führt einen grossen Bestand an archäologischer Fachliteratur, insbesondere eine breite Auswahl an Zeitschriften. Die AS-Bibliothek ist Teil der Bibliothek Altertumswissenschaften an der Universität Basel. Mit einer (kostenlosen) Ausleihkarte der Unibibliothek können Sie auch unsere Medien ausleihen.

Als Überblick zur Archäologie der Schweiz in verschiedenen Epochen eignet sich unsere Reihe SPM.

Für die Forschung zu spezifischen Fundstellen in der Schweiz oder zur Geschichte der AS steht Ihnen unser Archiv zur Verfügung.

Ich möchte mich für die Archäologie/das Kulturerbe aktiv einsetzen. Was kann ich tun?

Mit einer AS-Mitgliedschaft unterstützen Sie die politische Arbeit von Archäologie Schweiz : AS äussert sich in Vernehmlassungsverfahren und kann als einspracheberechtigte Organisation nach Natur- und Heimatschutzgesetz bei Bedarf bei Planungs- und Bauvorhaben intervenieren. Möchten Sie persönlich als Ehrenamtliche*r bei Archäologie Schweiz mithelfen, dann kontaktieren Sie uns!

In regionalen Vereinen finden Sie Möglichkeiten, lokal mitzuwirken.

Ich möchte mit einem Metalldetektor nach spannenden Objekten im Boden suchen. Brauche ich dafür eine Bewilligung und wo bekomme ich diese?

In der Schweiz verbietet das Gesetz, ohne Bewilligung gezielt nach “Altertümern”, also Objekten von archäologischem oder historischem Wert zu suchen. Die Suche nach sonstigen Gegenständen mit einem Metalldetektor ist je nach Kanton erlaubt oder verboten. Wenn Sie vermuten, dass ein Fund “alt” ist, kontaktieren Sie die kantonale Fachstelle für Archäologie. Alle archäologischen Funde gehören dem Kanton.

 

Viele Kantonsarchäologien arbeiten mit ehrenamtlichen Detektorgänger*innen zusammen, welche geschult und mit einer Bewilligung helfen, archäologische Fundstellen zu dokumentieren. Kontaktieren Sie Ihre kantonale Fachstelle.

Weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns!

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