Politik

Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkraftreten Anfang 2021

Stellungnahme von AS. Mit der Verordnungsänderung plant der Bundesrat temporäre Bauten und Anlagen wie Windmessmasten von der Baubewilligungspflicht zu befreien. Aus Sicht der archäologischen Bodendenkmalpflege ist dies ausgesprochen problematisch, da alle mit Bodeneingriffen verbundenen Bauten – ob temporär oder permanent – für das archäologische Bodenarchiv eine Gefährdung darstellen. Daher verlangt Archäologie Schweiz, dass temporäre Bauten zur Standorteignung für Windenergieanlagen nur dann von der Baubewilligungspflicht ausgenommen sind, wenn keine überlagernden Schutzinteressen betroffen sind (u.a. Archäologie).

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