Archäologisches Kulturerbe

Die Schweiz ist reich an archäologischem Erbe. Heute sind gegen 40.000 archäologische Fundstellen aus allen Epochen der Menschheitsgeschichte bekannt, und sehr viele mehr liegen noch unentdeckt im Boden. Vier UNESCO-Weltkulturerbestätten auf dem Gebiet der Schweiz umfassen auch archäologische Denkmäler. In den Depots von Museen und kantonalen Fachstellen werden mehrere hunderttausend archäologische Objekte aufbewahrt, die bedeutendsten von ihnen sind in Ausstellungen zu sehen.

Das archäologische Erbe ist Teil unserer Kultur. Die kulturellen Leistungen und Spuren der Vergangenheit lassen uns verstehen, woher wir kommen und prägen unsere Zukunft. Sie bieten Verankerung und Identifikation.

 

Reiches, bedrohtes Erbe

Jede Pfeilspitze, jede Pfahlbausiedlung, jede römische Strasse und jede frühneuzeitliche Ofenkachel ist einzigartig: Archäologische Funde und Fundstellen sind nicht reproduzierbar und überwiegend sehr fragil. Die intensive Bautätigkeit und Nutzung des Kulturlandes, der fortschreitende Klimawandel aber auch schwindende öffentliche Ressourcen für die Bodendenkmalpflege gefährden aktuell das archäologische Erbe in der Schweiz. Archäologie Schweiz setzt sich als NPO zusammen mit öffentlichen und privaten Partner*innen dafür ein, dieses reiche Erbe zu schützen, zu erforschen und zugänglich zu machen.

Wer ist für die Archäologie zuständig?

Die Dokumentation und der Schutz von Bau- und Bodendenkmälern sind in der Schweiz Aufgabe der Kantone. Die Fachstellen für Archäologie und Denkmalpflege sind je nach Kanton unterschiedlich administrativ verortet. In der Konferenz der Schweizerischen Kantonsarchäologinnen und Kantonsarchäologen KSKA, in der auch Archäologie Schweiz einen Sitz hat, findet ein Austausch statt.

Das Bundesamt für Kultur BAK, Sektion Baukultur unterstützt die Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und vertritt die Anliegen des baukulturellen Erbes bei den Tätigkeiten des Bundes.

Weiter setzen sich zahlreiche Organisationen und Vereine für den Schutz, die Pflege und die Vermittlung des archäologischen Erbes ein, darunter Archäologie Schweiz.

Der gesetzliche Rahmen

Die Tätigkeit der Archäolog*innen und der Umgang mit dem archäologischen Erbe ist durch internationale Übereinkommen und durch die Gesetzgebung auf Bundes- und Kantonsebene geregelt.

Mit ihrer politischen Arbeit tritt Archäologie Schweiz in Gesetzgebungsprozessen für die Förderung und den Schutz des Kulturerbes ein.

Bundesgesetze

Die Schweizerische Bundesverfassung hält in Art. 78 fest, dass der «Natur- und Heimatschutz» und damit Archäologie und Baudenkmalpflege eine hoheitliche Aufgabe der Kantone darstellt, der Bund aber Rücksicht auf deren Anliegen nimmt und diese unterstützen kann.

Das Zivilgesetzbuch (ZGB) regelt in den Artikeln 723 und 724 das Eigentumsrecht an archäologischen Funden: «Altertümer von wissenschaftlichem Wert sind Eigentum des Kantons, in dessen Gebiet sie gefunden worden sind.»

Das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) hat zum Zweck, «das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern» (Art. 1). Zudem unterstützt der Bund die Kantone und Organisationen in ihren Schutzbestrebungen. Inventare schützen Objekte von nationaler Bedeutung (Inventar schützenswerter Ortsbilder ISOS, Inventar der historischen Verkehrswege IVS, Inventar der Landschaften und Naturdenkmäler BLN).

In Umsetzung der UNESCO-Konvention zum Kulturgütertransfer ist seit dem 01. 06. 2005 ein entsprechendes Bundesgesetz sowie eine Bundesverordnung in Kraft, welche die rechtswidrige Ausfuhr schweizerischer Kulturgüter sowie den illegalen Transfer internationalen Kulturguts unter Strafe stellt.

 

Kantonale Gesetzgebung

Auf Ebene der Kantone regeln verschiedene Gesetze und Verordnungen die Tätigkeiten von Archäologie und Baudenkmalpflege. Weiterführende Informationen finden sich üblicherweise auf den Websites der kantonalen Fachstellen.

 

Internationale Übereinkommen

Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes, so genannte Malta-Konvention (in Kraft getreten für die Schweiz am 28. 09. 1996).

Übereinkommen über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut, 14. 11. 1970 (in Kraft in der Schweiz seit 03. 01. 2004).

Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes (2.11.2001, in Kraft in der Schweiz seit 25. 01. 2020).

Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft, so genannte Konvention von Faro (in Kraft getreten für die Schweiz am 1. 3. 2020).