(Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung).
Die Rechtsprechung hat sich seit dem Bundesgerichtentscheid Rüti vom 1. April 2009 stark entwickelt. Die Verordnungsrevision bringt Klarstellung und Transparenz. Die Verordnung ist deshalb möglichst rasch in Kraft zu setzen.